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Privatinsolvenz Ratgeber Tipps zur Privatinsolvenz




Viele Menschen geraten heutzutage leicht in die Schuldenfalle. Meist haben sie ihre finanziellen Möglichkeiten falsch eingeschätzt oder waren zu leichtsinnig im Umgang mit Geld. Schließlich bieten viele Händler Finanzierung und Ratenzahlung an. Doch auch nicht direkt selbst verschuldete Ereignisse können zu finanziellen Schwierigkeiten führen, beispielsweise Arbeitslosigkeit oder Fehlinvestitionen. Was auch immer die Schulden verursacht hat, der Betroffene gerät in einen Teufelskreis, in dem die Rechnungen und Mahnungen immer häufiger werden.
 
Auf http://www.privatinsolvenz.eu/ratgeber.html finden Verschuldete nützliche Informationen zur Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz,  in Deutschland auch Verbraucherinsolvenzverfahren und in Österreich Schuldenregulierungsverfahren genannt, ist seit 1999 in der Insolvenzordnung geregelt.  Seitdem ist sie für natürliche Personen ein attraktiver Weg in ein Leben ohne Schulden, weil mit ihr eine Restschuldbefreiung beantragt werden kann. Das Verfahren hat das Ziel, alle Gläubiger des Zahlungsunfähigen gleichmäßig zu befriedigen.
 
Entschließt sich ein Verbraucher, auf Grund finanzieller Schwierigkeiten Privatinsolvenz anzumelden, muss er sich an eine bestimmte Vorgehensweise halten. Zuerst muss er sich um eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern bemühen, wobei er die Hilfe einer Schuldenberatung in Anspruch nehmen muss. Scheitert diese, geht es vor Gericht. Im  Gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren wird ein Plan zur Schuldentilgung vorgelegt, der vom Gericht auf Durchführbarkeit geprüft wird und dem mindestens 50 Prozent der Gläubiger zustimmen müssen. Bleibt auch dies ohne Ergebnis, wird das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Nun wird das vorhandene pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und dessen Erlös an die Gläubiger ausgeschüttet. Danach beginnt in der Regel das Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensperiode, an dessen Ende im Erfolgsfall die Schuldenfreiheit steht.

So verlockend diese Möglichkeit auch ist, die Kosten für das Privatinsolvenzverfahren dürfen nicht unterschätzt werden. Die Gebühren für die Schuldenberatung durch einen Anwalt und das Gerichtsverfahren können mehrere tausend Euro betragen. Auf Antrag können diese Kosten jedoch gestundet werden, demzufolge können auch völlig mittellose Personen Privatinsolvenz beantragen. Eine Übernahme durch den Staat ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.

Eure Tipps zum Thema Privatinsolvenz


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