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Privatinsolvenz Ratgeber Tipps zur Privatinsolvenz
Viele Menschen geraten heutzutage leicht in die Schuldenfalle. Meist
haben sie ihre finanziellen Möglichkeiten falsch
eingeschätzt oder waren zu leichtsinnig im Umgang mit Geld.
Schließlich bieten viele Händler Finanzierung und
Ratenzahlung an. Doch auch nicht direkt selbst verschuldete Ereignisse
können zu finanziellen Schwierigkeiten führen,
beispielsweise Arbeitslosigkeit oder Fehlinvestitionen. Was auch immer
die Schulden verursacht hat, der Betroffene gerät in einen
Teufelskreis, in dem die Rechnungen und Mahnungen immer
häufiger werden.
Auf http://www.privatinsolvenz.eu/ratgeber.html
finden Verschuldete nützliche Informationen zur
Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz, in Deutschland auch
Verbraucherinsolvenzverfahren und in Österreich
Schuldenregulierungsverfahren genannt, ist seit 1999 in der
Insolvenzordnung geregelt. Seitdem ist sie für
natürliche Personen ein attraktiver Weg in ein Leben ohne
Schulden, weil mit ihr eine Restschuldbefreiung beantragt werden kann.
Das Verfahren hat das Ziel, alle Gläubiger des
Zahlungsunfähigen gleichmäßig zu
befriedigen.
Entschließt sich ein Verbraucher, auf Grund finanzieller
Schwierigkeiten Privatinsolvenz anzumelden, muss er sich an eine
bestimmte Vorgehensweise halten. Zuerst muss er sich um eine
außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern
bemühen, wobei er die Hilfe einer Schuldenberatung in Anspruch
nehmen muss. Scheitert diese, geht es vor Gericht. Im
Gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren wird ein Plan zur
Schuldentilgung vorgelegt, der vom Gericht auf
Durchführbarkeit geprüft wird und dem mindestens 50
Prozent der Gläubiger zustimmen müssen. Bleibt auch
dies ohne Ergebnis, wird das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren
eröffnet. Nun wird das vorhandene pfändbare
Vermögen des Schuldners verwertet und dessen Erlös an
die Gläubiger ausgeschüttet. Danach beginnt in der
Regel das Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensperiode, an
dessen Ende im Erfolgsfall die Schuldenfreiheit steht.
So verlockend diese Möglichkeit auch ist, die Kosten
für das Privatinsolvenzverfahren dürfen nicht
unterschätzt werden. Die Gebühren für die
Schuldenberatung durch einen Anwalt und das Gerichtsverfahren
können mehrere tausend Euro betragen. Auf Antrag
können diese Kosten jedoch gestundet werden, demzufolge
können auch völlig mittellose Personen
Privatinsolvenz beantragen. Eine Übernahme durch den Staat ist
unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Eure Tipps zum Thema Privatinsolvenz
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